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   VGH Bayern, 04.08.2020 - 4 C 20.671   

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https://dejure.org/2020,24014
VGH Bayern, 04.08.2020 - 4 C 20.671 (https://dejure.org/2020,24014)
VGH Bayern, Entscheidung vom 04.08.2020 - 4 C 20.671 (https://dejure.org/2020,24014)
VGH Bayern, Entscheidung vom 04. August 2020 - 4 C 20.671 (https://dejure.org/2020,24014)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 26.09.2019 - 7 C 1.18

    Antragsunterlagen; Erstveröffentlichungsrecht; Gutachten; Immissionsschutzrecht;

    Auszug aus VGH Bayern, 04.08.2020 - 4 C 20.671
    Es ist zwar als solches nicht übertragbar (§ 29 Abs. 1 UrhG); seine Ausübung kann aber - insbesondere bei Einräumung eines Nutzungsrechts am Werk (§ 29 Abs. 2, § 31 UrhG) - einem Dritten übertragen werden (BVerwG, U.v. 26.9.2019 - 7 C 1.18 - NuR 2020, 184 = juris Rn. 16 m.w.N.).

    Während bei einigen Werkarten - insbesondere im Bereich des literarischen und sonstigen künstlerischen Schaffens einschließlich der Werke der angewandten Kunst - ein sehr geringer Grad an kreativer Leistung ausreicht und so die "kleine Münze" geschützt wird (BGH, U.v.13.11.2013 - I ZR 143/12 - BGHZ 199, 52 Rn. 18, 26), wird bei Gebrauchszwecken dienenden Sprachwerken davon ausgegangen, dass sie nur dann einen hinreichenden schöpferischen Eigentümlichkeitsgrad besitzen und folglich schutzfähig sind, wenn sie nach dem Gesamteindruck der konkreten Gestaltung bei der Gegenüberstellung mit der durchschnittlichen Gestaltertätigkeit das Alltägliche, das Handwerksmäßige, das bloße mechanischtechnische Aneinanderreihen von Material deutlich überragen (vgl. BGH, U.v. 17.4.1986 - I ZR 213/83 - NJW 1987, 1332 und v. 10.10.1991 - I ZR 147/89 - NJW 1992, 689; vgl. zum Ganzen BVerwG, U.v. 26.9.2019, a.a.O., Rn. 19 f.).

  • BGH, 13.11.2013 - I ZR 143/12

    Geburtstagszug - Schöpfungshöhe bei angewandter Kunst

    Auszug aus VGH Bayern, 04.08.2020 - 4 C 20.671
    Während bei einigen Werkarten - insbesondere im Bereich des literarischen und sonstigen künstlerischen Schaffens einschließlich der Werke der angewandten Kunst - ein sehr geringer Grad an kreativer Leistung ausreicht und so die "kleine Münze" geschützt wird (BGH, U.v.13.11.2013 - I ZR 143/12 - BGHZ 199, 52 Rn. 18, 26), wird bei Gebrauchszwecken dienenden Sprachwerken davon ausgegangen, dass sie nur dann einen hinreichenden schöpferischen Eigentümlichkeitsgrad besitzen und folglich schutzfähig sind, wenn sie nach dem Gesamteindruck der konkreten Gestaltung bei der Gegenüberstellung mit der durchschnittlichen Gestaltertätigkeit das Alltägliche, das Handwerksmäßige, das bloße mechanischtechnische Aneinanderreihen von Material deutlich überragen (vgl. BGH, U.v. 17.4.1986 - I ZR 213/83 - NJW 1987, 1332 und v. 10.10.1991 - I ZR 147/89 - NJW 1992, 689; vgl. zum Ganzen BVerwG, U.v. 26.9.2019, a.a.O., Rn. 19 f.).
  • BGH, 01.12.2010 - I ZR 12/08

    Perlentaucher

    Auszug aus VGH Bayern, 04.08.2020 - 4 C 20.671
    Der gedankliche Inhalt eines Schriftwerkes muss einer freien geistigen Auseinandersetzung zugänglich sein (BGH, U.v. 1.12.2010 - I ZR 12/08 - NJW 2011, 761 Rn. 36).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.11.2017 - 15 A 690/16

    Einreichung von Fachgutachten i.R.e. vereinfachten Genehmigungsverfahrens als

    Auszug aus VGH Bayern, 04.08.2020 - 4 C 20.671
    Bei gegen Entgelt erstellten Gutachten ist in der Regel davon auszugehen, dass die Nutzungsrechte an diesem Gutachten ganz oder teilweise vom Gutachtensersteller auf den Auftraggeber übertragen werden (vgl. OVG NW, U.v. 24.11.2017 - 15 A 690/16 - juris Rn. 68 m.w.N.).
  • BGH, 17.04.1986 - I ZR 213/83

    Anwaltschriftsatz

    Auszug aus VGH Bayern, 04.08.2020 - 4 C 20.671
    Während bei einigen Werkarten - insbesondere im Bereich des literarischen und sonstigen künstlerischen Schaffens einschließlich der Werke der angewandten Kunst - ein sehr geringer Grad an kreativer Leistung ausreicht und so die "kleine Münze" geschützt wird (BGH, U.v.13.11.2013 - I ZR 143/12 - BGHZ 199, 52 Rn. 18, 26), wird bei Gebrauchszwecken dienenden Sprachwerken davon ausgegangen, dass sie nur dann einen hinreichenden schöpferischen Eigentümlichkeitsgrad besitzen und folglich schutzfähig sind, wenn sie nach dem Gesamteindruck der konkreten Gestaltung bei der Gegenüberstellung mit der durchschnittlichen Gestaltertätigkeit das Alltägliche, das Handwerksmäßige, das bloße mechanischtechnische Aneinanderreihen von Material deutlich überragen (vgl. BGH, U.v. 17.4.1986 - I ZR 213/83 - NJW 1987, 1332 und v. 10.10.1991 - I ZR 147/89 - NJW 1992, 689; vgl. zum Ganzen BVerwG, U.v. 26.9.2019, a.a.O., Rn. 19 f.).
  • BGH, 10.10.1991 - I ZR 147/89

    Bedienungsanweisung

    Auszug aus VGH Bayern, 04.08.2020 - 4 C 20.671
    Während bei einigen Werkarten - insbesondere im Bereich des literarischen und sonstigen künstlerischen Schaffens einschließlich der Werke der angewandten Kunst - ein sehr geringer Grad an kreativer Leistung ausreicht und so die "kleine Münze" geschützt wird (BGH, U.v.13.11.2013 - I ZR 143/12 - BGHZ 199, 52 Rn. 18, 26), wird bei Gebrauchszwecken dienenden Sprachwerken davon ausgegangen, dass sie nur dann einen hinreichenden schöpferischen Eigentümlichkeitsgrad besitzen und folglich schutzfähig sind, wenn sie nach dem Gesamteindruck der konkreten Gestaltung bei der Gegenüberstellung mit der durchschnittlichen Gestaltertätigkeit das Alltägliche, das Handwerksmäßige, das bloße mechanischtechnische Aneinanderreihen von Material deutlich überragen (vgl. BGH, U.v. 17.4.1986 - I ZR 213/83 - NJW 1987, 1332 und v. 10.10.1991 - I ZR 147/89 - NJW 1992, 689; vgl. zum Ganzen BVerwG, U.v. 26.9.2019, a.a.O., Rn. 19 f.).
  • BVerfG, 20.06.2017 - 1 BvR 1978/13

    Verfassungsbeschwerde auf Bereitstellung von Akten im Gewahrsam Privater mangels

    Auszug aus VGH Bayern, 04.08.2020 - 4 C 20.671
    Diese Regelung erstreckt die materielle Informationspflicht auf Privatpersonen bzw. Unternehmen, die sich im Besitz amtlicher Dokumente befinden (vgl. Schoch, IFG, 2. Aufl. 2016, § 1 Rn. 214); sie ordnet damit sogar an, dass auch den Behörden nicht unmittelbar vorliegende Informationen einbezogen werden (BVerfG, B.v. 20.6.2017 - 1 BvR 1978/13 - BVerfGE 145, 365 Rn. 26).
  • VGH Bayern, 13.05.2019 - 4 B 18.1515

    Teilerfolg der Klage auf Auskunft über den Münchener Mietspiegel

    Auszug aus VGH Bayern, 04.08.2020 - 4 C 20.671
    Der Senat hat in seinem Urteil vom 13. Mai 2019 (4 B 18.1515 - DVBl 2019, 1280 Rn. 31) entschieden, dass dieser Auskunftsanspruch auch Informationen erfasst, die - nur - bei privaten Dritten vorhanden sind, derer sich die öffentliche Stelle bei der Erfüllung von Aufgaben der öffentlichen Verwaltung bedient hat.
  • VGH Baden-Württemberg, 22.06.2021 - 10 S 320/20

    Informationsrechtlicher Zugang zu einer für eine Gemeinde von einem Rechtsanwalt

    Dabei scheint in der Rechtsprechung die Frage uneinheitlich beantwortet zu werden, unter welchen Voraussetzungen das Erstveröffentlichungsrecht gegenüber dem Informationsfreiheitsbegehren wirksam in Stellung gebracht werden kann (BVerwG, Urteil vom 26.09.2019, - 7 C 1.18 - juris Rn. 25 ff., aber auch Rn. 39; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 05.11.2020 - 12 B 11.19 - juris Rn. 68 ff.; anders BayVGH, Beschluss vom 04.08.2020 - 4 C 20.671 - juris Rn. 11, vgl. außerdem Raue, JZ 2013, 280).
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